Ansonsten liegt eine Verletzung von Urheberrechten des Fotografen vor, der die Fotos für die Erstellung der Fototapete erstellt hat. So das LG Köln in seinem Urteil vom 18. August 2022 (Az.: 14 O 350/21), in dem unter anderem geltend gemachte Ansprüche auf Unterlassung zu entscheiden war. Das Gericht sah durch den Kauf der Fototapete keine Einräumung von Nutzungsrechten für die Veröffentlichung von Fotos mit den Fototapeten, die in den durch den Beklagten vermieteten Räumlichkeiten an den Wänden angebracht worden waren.