So das Gericht in seinem Urteil vom 14. März 2023 (Az. 11 U 20/22). Das Gericht sah, keine Verantwortlichkeit von eBay, da diese nicht selbst Verkäufer der rabattierten Bücher war und daher auch keine Verantwortlichkeit aus Sicht des einschlägigen Gesetzes, des Buchpreisbindungsgesetzes, tragen könne
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