So das Gericht in seinem Urteil vom 6. April 2023 (Az.: 11 U 169/22) in einem Rechtsstreit nach einer außerordentlichen Kündigung eines gewerblichen Nutzungsvertrages zur Übertragung von Fußballspielen in einem Gastronomiebetrieb. Der Vertrag war wegen Zahlungsrückständen gekündigt worden. Daher wurde der Beklagte auf pauschalierten nachvertraglichen Schadenersatz in Anspruch genommen und zugleich auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung, da nach der Kündigung noch weiterhin, zumindest ein, Fußballspiel öffentlich wahrnehmbar gemacht wurde. Das Gericht sprach beide geforderten Schadensersatzbeträge z.