So das Gericht in einem Urteil rund um die Frage des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach § 4 Nr.3 UWG. In dem Urteil vom 17. Februar 2022 (Az.: 6 U 202/20) hatte das Gericht die Frage zu klären, ob ein Angebot von Uhren eine unlautere Nachahmung war. In diesem Zusammenhang hatte das klagende Unternehmen auch die Kosten für zwei aufeinanderfolgende Abmahnungen geltend gemacht. Das Gericht sah aber aus Sicht des Gebührenrechts nur einen Sachverhalt und damit einmal einen Erstattungsanspruch.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Betreiber einer Internetsuchmaschine ist nach Art. 4 Nr.7 DSGVO Verantwortlicher auch bei reinem Angebot des Zugangs zu Suchergebnissen, die von anderem, konzernverbundenen, Unternehmen erzeugt werden
- LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
- KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft- Umsetzungsfristen laufen
- LAG Düsseldorf: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn im Stellenbesetzungsverfahren Recherchen zu Personen in Internetsuchmaschinen durchgeführt werden und die Bewerber darüber nicht nach Art. 14 DSGVO informiert werden
- LAG Baden-Württemberg: kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen unberechtigter Filmaufnahmen eines Beschäftigten am Arbeitsplatz, wenn dieser nicht Kontrollverlust von Daten und Missbrauch durch Dritte als Grundlage darlegen und beweisen kann