Ist der Zeitraum für beworbene Sonderangebote länger, kann eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegen. So entschieden durch das OLG Hamburg in einem Urteil vom 21. Oktober 2021 (Az.: 3 U 105/20) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit zwischen zwei Mitbewerbern, die Online Matratzen anbieten.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Magdeburg:Fehlerhafter Startpreis bei Internet-Auktion kann Anfechtungsrecht begründen
- OLG Nürnberg: Preisetiketten können Geschäftsabzeichen nach § 5 II 2 MarkenG sein
- LG München I: Nennung von Unternehmen auf Kundenreferenzliste
- EuGH:Deutsche Regelungen zur Kündigung eines internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit EU-Recht vereinbar
- OLG Köln:Zu Rechtsmissbrauch und Verjährung bei Auskunft nach Art.15 DSGVO