Dies ist nach Ansicht des Gerichts in seinem Urteil vom 21. September 2023 (Az.: 15 U 108/22) zwingend, damit die Werbung durch den Betrachter auch nachvollzogen werden kann. Erfolgt die Fundstellenangabe nicht, so liegt ein Verstoß gegen § 5a I UWG vor. In den Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wettbewerbsverband und einem Unternehmen, dass über eine Internetseite die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler anbietet, war unter anderem die Werbung des beklagten Unternehmens mit der Angabe „Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, Frankfurter Allgemeine, N24, Der Tagesspiegel“ streitig, bei der keine Fundstellenangaben oder Verlinkung erfolgte. Das Gericht sah hier einen Verstoß gegen § 5a I UW.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OVG Schleswig: Übermittlung von Fahrzeugdaten durch das Kraftbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde nach Nichtteilnahme am Software-Update im Rahmen eines Rückrufes von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit. e,) III lit. b) DSGVO gedeckt
- OLG Rostock: Werbung in Onlineverkaufsangebot für Textilien ohne pflichtige Angabe der Zusammensetzung des Produktes auf der Bestellabschlussseite ist Verstoß gegen das UWG
- OLG Nürnberg: konkrete Wettbewerbsverhältnis nach § 2 I 4 UWG zwischen Prozessfinanzierer und Unternehmen, dass als Beratungsgesellschaft Unterlagen für Entscheidungen eines Prozessfinanzierers vorbereitet
- OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG
- LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG