Dies ist nach Ansicht des Gerichts in seinem Urteil vom 21. September 2023 (Az.: 15 U 108/22) zwingend, damit die Werbung durch den Betrachter auch nachvollzogen werden kann. Erfolgt die Fundstellenangabe nicht, so liegt ein Verstoß gegen § 5a I UWG vor. In den Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wettbewerbsverband und einem Unternehmen, dass über eine Internetseite die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler anbietet, war unter anderem die Werbung des beklagten Unternehmens mit der Angabe „Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, Frankfurter Allgemeine, N24, Der Tagesspiegel“ streitig, bei der keine Fundstellenangaben oder Verlinkung erfolgte. Das Gericht sah hier einen Verstoß gegen § 5a I UW.
Kategorien
Neueste Beiträge
- EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nicht in jedem Fall eines Verstoßes gegen die DSGVO Maßnahmen ergreifen oder auch Bußgelder verhängen
- OLG Nürnberg: Werbung mit einem Preisnachlass ist wettbewerbswidrig, wenn der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, auf den sich die Preisermäßigung bezieht, für den Verbraucher im Rahmen der Werbung nur schwer ermittelt werden kann.
- OLG Hamm: Ansprüche aus Art. 82 DSGVO können an Unternehmen oder andere Dritte abgetreten und durch diese geltend gemacht werden
- EuGH: Preisermäßigung mit eigenen Verkaufspreisen – Gegenübergestellt werden darf nur der niedrigste Preis der letzten 30 Tage und gerade nicht der Verkaufspreis vor der beworbenen Preissenkung
- BGH: früheres Vereinsvorstandsmitglied kann gegen das Registergericht einen Anspruch auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO haben