So das Gericht in seinem Urteil vom 24. Juli 2024 (Az.: 11 U 69/23) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche aus einer Datenverarbeitung in einem COVID-19-Impfzentrum.
OLG Hamm: Ansprüche aus Art. 82 DSGVO können an Unternehmen oder andere Dritte abgetreten und durch diese geltend gemacht werden
