So unter anderem das Gericht in einem Hinweisbeschluss vom 11. Juni 2025 in einem Berufungsverfahren, mit dem auf die Aussichtslosigkeit einer eingelegten Berufung hingewiesen wurde. Es wurde verschiedene Ansprüche geltend gemacht, unter anderem ein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO bezogen auf Forderungen, die eingemeldet worden waren und durch Zahlung erledigt wurden.