Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

BGH:Grundpreis gehört in unmittelbare Nähe des Gesamtpreises

BGH:Grundpreis gehört in unmittelbare Nähe des Gesamtpreises

So der BGH in dem Versäumnisurteil vom 19. Mai 2022 (Az.: I ZR 69/21) in der Bestätigung seiner eigenen Rechtsprechung unter ausdrücklicher Betonung und umfangreichen Würdigung, dass die zugrundeliegende Vorschrift, § 2 I PAngV, mit der EU-rechtlichen Grundlagen und damit der entsprechenden Richtlinie vereinbar ist. Es geht dabei insbesondere darum, dass § 2 I PAnGV eine Angabe in „unmittelbarer“ Nähe vorsieht, dies aber in der Grundlage der Richtlinie nicht so verankert ist.

LArbG Baden-Württemberg: Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art.15 DSGVO durch Erfüllungsgehilfen

LArbG Baden-Württemberg: Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art.15 DSGVO durch Erfüllungsgehilfen

Also durch eine Person, die diese Aufgabe für den Verantwortlichen übernimmt, ist zulässig und damit kommt der Verantwortliche der Durchführung der Auskunft nach. So das LArbG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 1. Juni 2022 (Az.: 4 Sa 65/21). In dem Rechtsstreit war auch ein geltend gemachter Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO und dessen wirksame, außergerichtliche, Erfüllung streitig zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, der als Rechtsform einem Konzern zugeordnet ist.

LG Magdeburg:Fehlerhafter Startpreis bei Internet-Auktion kann Anfechtungsrecht begründen

LG Magdeburg:Fehlerhafter Startpreis bei Internet-Auktion kann Anfechtungsrecht begründen

Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um eine Erklärungsirrtum nach § 119 I BGB handelt. So entschieden in einem Rechtsstreit durch das LG Magdeburg in einem Urteil vom 20. Januar 2021 (Az.: 2 O 706/20). In dem Klageverfahren war streitig, ob dem Kläger Ansprüche auf Vertragserfüllung bzw. Schadensersatz aus einem Kaufvertrag zu Waren zustanden, die der Beklagte im Wege der Internetauktion zum Kauf angeboten hatte. Der Beklagte hatte am Tag des Kaufes durch den Kläger die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt und auf einen Erklärungsirrtum bei Einstellung der Waren hinsichtlich des Startpreises verwiesen. Nach Zeugeneinvernahme sah das Gericht den Anfechtungsgrund und wies die Klage ab.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!

Datenschutz

11 + 9 =

Diese Seite ist ein Angebot von:

Volke Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Hauptsitz der Gesellschaft:
Hochstraße 61
45731 Waltrop
Germany

T 02309 – 78755-0
F 02309 – 78755-11

Zweigstelle Mittenwald
Arnspitzstrasse 9
82481 Mittenwald
T 08823 93 78 144
F 02309 78 75 511

info@volke.legal

 

Termine und Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Freitag: geschlossen

Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.

Weitere spannende Informationen