Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Arbeitnehmer muss nicht an Personalgespräch während Krankheit teilnehmen
So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 2. November 2016, Az.:10 AZR 596/15. Dies gilt nach Ansicht der Richter immer dann, wenn die Anwesenheit des Arbeitnehmers aus dringenden begründeten betrieblichen Gründen nicht erforderlich ist. Dies muss der Arbeitgeber dann darlegen und beweisen. Ansonsten geht eine Abmahnung, wie im entschiedenen Fall, „ins Leere“ und muss wieder aus der Personalakte entfernt werden.
Dynamische IP-Adresse kann personenbezogenes Datum sein
So der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 19. Oktober 2016, Az.: C-582/14). Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Bundesrepublik Deutschland die Protokolldaten von Besuchern der Internetseiten speichern darf, um Hackerangriffe besser verfolgen zu können. Es handelt sich insoweit um eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofes. Der Europäische Gerichtshof stellte dabei fest, dass dynamische IP-Adressen, also IP-Adressen, die sich bei jeder Einwahl ins Internet erneuern, ein personenbezogenes Da-tum gemäß TMG bzw des Bundesdatenschutzgesetzes sein kann. Die Richter bejahten dies grundsätzlich und betonten, dass dies insbesondere dann im Einzelfall möglich sei, wenn bei der dynamischen IP-Adresse bei entsprechenden Auskunftsverfahren die Möglichkeit bestehe, aus der dynamischen IP- Adresse eine natürliche Person über den Anschlussinhaber des Internetanschlusses zu generieren. Die Entscheidung dürfte bei allen Internetseitenbetreibern, die auch dynamische IP-Adressen speichern, dazu führen, dass entweder eine Einwilligung diesbezüglich eingeholt werden muss oder aber konkrete Rechtsgrundlagen vorliegen müssen, um ein solches Vorgehen zu begründen.
Blickfangwerbung für gebrauchte Mobilfunkgeräte mit einer Garantie ohne Hinweis auf Geräteregistrierung ist irreführend
So nach einer aktuellen Mitteilung der Wettbewerbszentrale eine Entscheidung (Urteil vom 23. September 2016, Az.: 12 O 136/16; nicht rechtskräftig) des Landgerichts Frankfurt (Oder). Ein Onlinehändler hatte in seinem Internetshop gebrauchte Mobilfunkgeräte entsprechend beworben. Im unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Garantiewerbung, der Sie auf der Startseite blick-fangmäßig befand, war keine klar und deutliche Information dahingehend erhalten, dass hier eine obligatorische Geräteregistrierung für die Inanspruchnahme von Garantie-leistungen erforderlich gewesen ist. Ein solcher Hinweis erfolgte auch nicht auf den Pro-duktseiten, sondern erst über einen weitergehenden Link im Rahmen der Produktinformation. Dies war für die Richter jedoch zu spät, da bereits die Blickfangwerbung auf der Starseite, also hier die Werbung mit der Garantie, unzutreffend war und die entsprechende Information im Rahmen der Blickfangwerbung mit einem aufklärenden und informierenden Hinweis, z.B. als Sternchen und damit verbundenem Text, versehen werden müssen.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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