Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Eine weitere Marke neben Bekleidungsmarke in Form eines Krokodils nicht möglich
So das Europäische Gericht in einer Entscheidung (Urteil vom 30. September 2015, Az.: T-364/13). Konkret ging es um eine Markenanmeldung in Form eines Bildes, das einen Kaiman darstellte und für verschiedene Waren und Dienstleistungen angemeldet werden sollte. Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung erfolgte und das französische Unternehmen, das bereits seit geraumer Zeit ein Krokodil für Bekleidungsstücke nutzt trat der Markenanmeldung entgegen und wandte ein, dass im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die ältere Marke in Form des Krokodils und zusätzlich deren Bekanntheit zu prüfen sei. Das Europäische Gericht als abschließende Instanz bestätigte die Ablehnung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt zur Markenanmeldung und sieht sowohl Probleme in der Bekanntheit als auch einer Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Kennzeichen.
Bundestag stärkt Rechte der Verbraucher im Falle von Datenschutzverstößen
Nunmehr sollen Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerbsverbände die Mög-lichkeit erhalten, durch eine Änderung im Unterlassungsklagengesetz auch Verstöße von Unternehmen gegen das Datenschutzrecht wie z.B. die Nutzung von Adressdaten für Werbung ohne Einwilligung für Verbraucher zu verfolgen.
Aktuell ist es so, dass diese Organisationen nur gegen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verträgen in Bezug auf das Datenschutzrecht und die Rechte der Verbraucher vorgehen können.
Die am 17. Dezember 2016 im Bundestag beschlossene Änderung soll im Januar 2016 durch den Bundesrat beschlossen werden.
Geburtstagsfeier nur für Mitarbeiter und Arbeitskollegen in betrieblichen Räumen steuerlich absetzbar
Die Kosten können nach Ansicht des Finanzgerichts Neustadt (Urteil vom 12.November 2015, Az.:, 6 K 1868/13, nicht rechtskräftig) als Werbungskosten angesetzt werden, wenn Sie nicht zu hoch ausfallen (im Streitfall: 35 EUR pro Person) und nur der o.g. Personenkreis anwesend ist. Dann sei von einer beruflichen Veranlassung des Anfalls der Kosten auszugehen.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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