Nunmehr sollen Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerbsverbände die Mög-lichkeit erhalten, durch eine Änderung im Unterlassungsklagengesetz auch Verstöße von Unternehmen gegen das Datenschutzrecht wie z.B. die Nutzung von Adressdaten für Werbung ohne Einwilligung für Verbraucher zu verfolgen.
Aktuell ist es so, dass diese Organisationen nur gegen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verträgen in Bezug auf das Datenschutzrecht und die Rechte der Verbraucher vorgehen können.
Die am 17. Dezember 2016 im Bundestag beschlossene Änderung soll im Januar 2016 durch den Bundesrat beschlossen werden.