Erfolgt dies nicht, so liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Urteil vom 28. April 2016, Az.: I ZR 23/15 – Geo-Targeting). In dem Rechtstreit hatte ein Anbieter von Internetanschlüssen bundesweit mit Internetwerbebannern geworben, obwohl die angebotene Internetanschlüsse über einen Kabelnetz angeboten wurden, die im wesentlichen auf das Bundesland Baden-Württemberg beschränkt waren. Auf diese Einschränkung waren wir jedoch im Rahmen der Bannerwerbung nicht hingewiesen worden. Darin sieht der Bundesgerichtshof eine wettbewerbsrechtliche Irreführung und sieht insbesondere die Problematik dahin, dass im Rahmen der Werbung nicht klar und deutlich auf lokal begrenzende Einschränkungen hingewiesen worden ist.