Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts-und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. zur Prüfung vorgelegt.

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wurden zahlreiche behauptete Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht.

So wurde geltend gemacht, dass eine Widerrufsbelehrung ohne die Information über das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt wurde, dass keine Information über das Bestehen eines gesetzlich Mängelhaftungsrechts im Rahmen des Internetverkaufsangebotes vorhanden gewesen ist.

Ferner wurde ebenfalls geltend gemacht, dass ein Produkt angeboten wurde, ohne den entsprechenden Grundpreis anzugeben.

Da insoweit die Abmahnung ein Händler betraf, der auf der Internetverkaufsplattform eBay verkaufte, war ebenfalls noch abgemahnt worden, dass im Rahmen der Angebote keine Information darüber enthalten gewesen ist, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmen gespeichert oder der Vertragstext dem Kunden zugänglich gemacht wird.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde ebenfalls eine Aufwandspauschale 232,05 EUR geltend gemacht.

Grundsätzlich gilt wie bei allen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, dass umfangreich geprüft werden muss, ob zunächst geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen.

Erst dann, wenn und soweit dies geklärt ist, kann überlegt werden, ob und inwieweit eine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sinnvoll ist und überhaupt vorgenommen werden kann.

Bei allen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen können Sie uns gerne unverbindlich die Abmahnung über die nebenstehenden Kontaktdaten übermitteln.

Wir werden uns dann unverzüglich bei Ihnen melden und können mit Ihnen zusammen die weitere Vorgehensweise besprechen.