So der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16. März 2016, Az.:VIII ZR 146/15). Das Gericht sprach einem Käufer die vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen zu. Der beklagte Händler hatte dies verweigert, da sich der Kunde wegen einer Tiefpreisanfrage bei einem anderen Anbieter zum Widerruf entschlossen hatte. Der Grund des Widerrufs ist nach Ansicht des Gerichts unbeachtlich, da eine Begründung nicht vorgesehen sei. Ferner sei der Einwand des Rechtsmissbrauchs durch Ausübung des Widerrufsrechts nur im Ausnahmefall möglich.