So der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16. März 2016, Az.:VIII ZR 146/15). Das Gericht sprach einem Käufer die vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen zu. Der beklagte Händler hatte dies verweigert, da sich der Kunde wegen einer Tiefpreisanfrage bei einem anderen Anbieter zum Widerruf entschlossen hatte. Der Grund des Widerrufs ist nach Ansicht des Gerichts unbeachtlich, da eine Begründung nicht vorgesehen sei. Ferner sei der Einwand des Rechtsmissbrauchs durch Ausübung des Widerrufsrechts nur im Ausnahmefall möglich.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Bamberg: Werbende Aussagen für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter, die keine sachliche Angabe zur Abwicklung eines Angebotes sind, verstoßen gegen § 19 II 1 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
- VG Düsseldorf: Vor Auskunftserteilung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO erfolgende Löschung von personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO ist unzulässig
- AG München: kein Schutz über das Urheberrecht für mit KI erstellte Logos, sofern die Ergebnisse des durch Menschen durchgeführte Promptings das Werk nicht entscheidend prägen
- VG Düsseldorf: Bei Erteilung einer Datenkopie im Rahmen einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO dürfen personenbezogene Daten, die nicht Person des Auskunftstellers betreffen, geschwärzt werden
- BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen