So das Arbeitsgericht Berlin in einer Entscheidung (Urteil vom 7.Oktober 2015, Az.: 56 Ca 10968/15). Das Gericht stellt sich dabei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entgegen und sieht die Grundlage in Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2014. Der Anspruch erlösche nicht mit dem Tod des Arbeit-nehmers, da er nicht höchstpersönlich sei.
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