Eine solche in Höhe von 10 EUR wurde durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg für unzulässig erklärt. In dem Berufungsverfahren wurde die Berufung per Beschluss zurückgewiesen (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22.Dezember.2021, Az.:15 U 14/21). Ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt wurde oder wird, ist nicht bekannt. Das beklagte Unternehmen hat die Pauschale ohne Vorankündigung im Kontoauszug der betroffenen Kunden dargestellt und eingebucht. Es fehlte zum einen an einer Vereinbarung der Pauschale in den AGB oder über eine Vereinbarung mit den Kunden. Zum anderen sei ein Pauschale in dieser Höhe unabhängig vom Einzelfall nicht zulässig bzw. begründet.
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