Dies gilt nach einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Sep-tember 2015 (Az.: 27 W 104/15) auch dann, wenn im Rahmen der Vereinssatzung die Schriftform als Form der Einladung vorgesehen ist. Das Gericht sieht im Rahmen von Vereinen im Gegensatz zu Handlungen im Wirtschaftsverkehr die Möglichkeit, die Einladung durch den Versand einer E-Mail zu vereinfachen. Im Wirtschaftsverkehr werden an das Erfordernis der Schriftform zahlreiche rechtliche Funktionen wie z.B. die Echtheit eines Schriftstückes oder eine Warnfunktion über den Inhalt verknüpft. Diese seien bei Einladungen durch Vereine, im Streitfall ein Golfverein, grds. nicht erforderlich.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OVG Schleswig: Übermittlung von Fahrzeugdaten durch das Kraftbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde nach Nichtteilnahme am Software-Update im Rahmen eines Rückrufes von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit. e,) III lit. b) DSGVO gedeckt
- OLG Rostock: Werbung in Onlineverkaufsangebot für Textilien ohne pflichtige Angabe der Zusammensetzung des Produktes auf der Bestellabschlussseite ist Verstoß gegen das UWG
- OLG Nürnberg: konkrete Wettbewerbsverhältnis nach § 2 I 4 UWG zwischen Prozessfinanzierer und Unternehmen, dass als Beratungsgesellschaft Unterlagen für Entscheidungen eines Prozessfinanzierers vorbereitet
- OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG
- LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG