Dies wurde aktuell durch das Amtsgericht Köln im Rahmen eines entsprechenden Prozesses, in dem eine Vertragsstrafe geltend gemacht worden war, festgestellt (Urteil vom 23. Mai 2016, Az. 142 C 566/15). Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kam es zu einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag. Im Zuge dessen wurde sodann durch das Amtgericht Köln eine Vertragstrafe von 700,00 EUR für den gerügten Verstoß gegen der fehlenden Grundpreisangabe der Internetverkaufsplattform geltend gemacht. Obwohl nur zwei Verstöße bei Produkten vorlagen, die für nicht mehr als 30,00 EUR angeboten worden waren, sah das Gericht hier eine Gesamtvertragsstrafe von 700,00 EUR für die beiden Verstöße noch als angemessen an.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LAG Hamm: 15.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei trotz Widerspruch fortgesetzter dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen und Betriebsräumen durch Arbeitgeber über einen Zeitraum von 22 Monaten
- OLG München: Werbung eines privaten Fernsehsenders zu Übertragungen von Fußballspielen an Sonntagen mit „besten Teams der Bundesliga“ irreführend, da Verbraucher Fehlverständnis über Häufigkeit der Spielbeteiligung solcher Teams erleidet
- BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden
- Generalanwalt am EuGH: Anmeldung für Newsletter kann, wenn Zweck nur die Geltendmachung von Ansprüchen nach der DSGVO, ggf. rechtsmissbräuchlich sein
- BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können