So das Verwaltungsgericht Saarlouis in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29. Januar 2016, Az.: 1 K 1122/14). So ist nach Ansicht des Gerichts zulässig, den Zugang und Zugriff zu einem Schrank, in dem Betäubungsmittel enthalten sind, und der sich in einem nicht-öffentlich zugänglichen Bereich einer Apotheke befindet, per Video zu überwachen, wenn die Arbeitnehmer in die Überwachung eingewilligt hätten. Aus Sicht des Datenschutzes unzulässig ist jedoch die Überwachung des öffentlichen Verkaufsraumes der Apotheke, wenn die Überwachung nicht ausreichend begründet und mit Tatsachen belegt werden können, die die Überwachung rechtfertigen könnten. Solche Tatsachen seien zum Beispiel häufige Diebstähle oder eine hohe Dichte von Straftaten in dem Gebiet, in dem sich die Apotheke befindet.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten
- OLG Nürnberg: kein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO für Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Schufa, da Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit f.) DSGVO erfüllt
- LG Köln: Werbung einer Fluggesellschaft mit Angaben zur Klimaneutralität irreführend, sofern Kunden durch Zusatzleistungen im Buchungsvorgang Angebote für Klimaschutzprojekte auswählen können
- BGH: Kündigungsschaltfläche auf Internetseite nach § 312k BGB auch dann erforderlich, wenn Verbraucher einmaliges Entgelt bezahlt und Vertrag automatisch nach vereinbarter Laufzeit endet
- OLG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts, die zur Kompensation zur Erreichung der Neutralität bestehen, angegeben