So das Oberlandesgericht Nürnberg in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 15. Januar 2019, Az.: 3 U 724/18, nicht rechtskräftig). Das Gericht hat ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, damit eine grundsätzliche Klärungsmöglichkeit besteht. Viele Nutzer von kostenlosen E-Mail-Postfächer kennen dies: Es wird neben eingegangenen E-Mail auch Werbung angezeigt. Die genaue Steuerung der Werbung übernimmt im Regelfall der E-Mail-Dienste-Anbieter und nicht der Werbende.
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