So das Landgericht Essen in einer aktuell veröffentlichen Entscheidung (Urteil vom 4. April 2019, Az.:  43 O 151/18). Ein Hotel seine Leistungen mit der Angabe beworben. Eine Sterneklassifizierung lag nicht vor. Das Gericht sah daher die Angabe als irreführend an, da der Betrachter von einer solche Klassifizierung ausgehe und nicht z.B. von der Wertigkeit der Austattung der Zimmer.