Obwohl das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten E-Commerce-Anbieter bereits jetzt anfangen, sich mit dem Thema und vor allem der Umsetzung zu beschäftigen. Ab dem 19. Juni 2026, 0.00 Uhr, muss der Widerrufsbutton vorhanden sein. Damit verbunden sich auch andere Änderungen. Konkrete stehen folgende Themen zur Umsetzung an:

  • Einführung und Einbettung des Widerrufsbuttons in das Verkaufsangebot bzw. die Webseite
  • Implementierung des für die Nutzung des Widerrufsbuttons erforderlichen Verfahrens und dessen Voraussetzungen hinter dem Widerrufsbutton
  • Anpassung der Informationspflichten und der Widerrufsbelehrung

Trotz des nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren kann mit der technischen Umsetzung schon begonnen werden.