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Praktikum muss nicht auf Probezeit bei nachfolgender Berufsausbildung angerechnet werden

Arbeitsrecht

So das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19. November 2015, Az.: 6 AZR 844/14) in einer Entscheidung. Nach Ansicht der Richter kann hier nichts anderes geltend als für den Fall, bei dem vor der Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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