So das Finanzgericht Münster in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16. September 2015, Az.: 7 K 781/14 AO). Aufgrund ausstehender Steuern hatte eine Finanzamt in das bestehende Rechtsverhältnis eines Onlineshopbetreibers mit der DENIC eG eingegriffen und dortige Ansprüche gegen den Domaininhaber gepfändet. Dies nach Ansicht der Richter des Finanzgerichts zu Recht, da es sich um pfändbare Vermögensansprüche des Domaininhabers handle und auch das Argument, dass vermehrt solche Pfändungen auftreten können, dieser nicht entgegenstehen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundlegenden Bedeutung wurde zugelassen.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Stuttgart: konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Hersteller von Gaming-Stühlen und Internet-Portal, zu dem Tests von Gaming-Stühlen veröffentlicht werden
- LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten
- OLG Nürnberg: kein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO für Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Schufa, da Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit f.) DSGVO erfüllt
- LG Köln: Werbung einer Fluggesellschaft mit Angaben zur Klimaneutralität irreführend, sofern Kunden durch Zusatzleistungen im Buchungsvorgang Angebote für Klimaschutzprojekte auswählen können
- BGH: Kündigungsschaltfläche auf Internetseite nach § 312k BGB auch dann erforderlich, wenn Verbraucher einmaliges Entgelt bezahlt und Vertrag automatisch nach vereinbarter Laufzeit endet