Und damit verbunden die Frage, ob es zur Anwendung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) kommt, war Gegenstand in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die dass OLG Köln zu entscheiden hatte. In dem Gerichtsverfahren war ein Unternehmen der Energieversorgung gegen einen Beitrag einer Anstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf deren Internetseite im Wege der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs vorgegangen. In dem Beitrag (Darstellung im Urteil enthalten) war ein Link auf einen Internetvergleichsrechner enthalten. Dies wurde als unlautere redaktionelle Werbung nach §5a VI UWG durch das Unternehmen, dass einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt hatte, angesehen. Das OLG Köln kommt in seinem Urteil vom 10. September 2021 (Az.: 6 U 51/21) zu der Ansicht, dass keine geschäftliche Handlung vorliege, sondern eine zulässige Berichterstattung.
Kategorien
Neueste Beiträge
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist
- OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus