So nach einer aktuellen Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) das OLG Karlsruhe in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 20. Aptil 2018, Az.: 4 U 120/17, nicht rechtskräftig)  eines Klageverfahrens gegen einen Onlinehändler. Das Urteil, zudem wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen wurde, aber noch nicht bekannt ist, ob diese eingelegt wurde, zeigt auf, dass ein Onlinehändler ein ausländische Bankkonto, dass als Zahlungsart im Rahmen der SEPA-Lastschrift ausgewählt wurde, nicht ablehnen darf. Die Vorschrift des Art.9 Abs.2 der entsprechenden Verordnung sei eine verbraucherschützende Vorschrift und ein Verstoß dagegen daher rechtswidrig.