Am 27.12.2023 erfolgt eine Änderung des § 4 III HWG. Der dort enthaltene Text für die Werbung außerhalb von Fachkreisen wird geändert. Er lautet dann:

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke “

Die Änderung erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz — ALBVVG), abrufbar hier