Um die Vorgaben der EU-Markenrechtsrichtlinie umzusetzen, wird es aller Voraussicht nach mit Wirkung zum Teil ab dem 14. Januar 2019 und zum Teil zu anderen Zeitpunkten zahlreiche Änderungen im Markenrecht geben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch möchten wirauf wichtige Änderungen bereits jetzt hinweisen. So wird wahrscheinlich ab dem 1.Mai 2020 das Löschungsverfahren von eingetragenen Marken beim DPMA neu gestaltet. Bisher kann eine Löschung nur auf sog. absolute Schutzhindernisse (z.B. fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, Bösgläubigkeit) gestützt werden. Eine Löschung wegen relativen Schutzhindernissen (z.B. ältere Marke, Verwechselungsgefahr) muss vor den Gerichten geltend gemacht werden. Dies soll sich zukünftig ändern und der Antragsteller im Löschungsverfahren kann sowohl die absoluten als auch die relativen Schutzhindernisse geltend machen (Wahlrecht des Antragstellers).

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Eine Markenanmeldung sollten aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus durchdacht sein. Gerne bin ich dabei behilflich.

Mehr zu einer strategischen Umsetzung eines Markenschutzes unter www.ip-taktik.de