So das Gericht in seinem Urteil vom 20. Dezember 2023 (Az.: 6 Ca 704/23) in einem Verfahren auf Zahlung eines Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO. Einen Schaden hatte der Kläger nicht ausreichend dargelegt und bewiesen, so dass die Klage abgewiesen wurde.
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