So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 22. April 2021, Az. 6 W 26/21). Das Gericht hatte in einem wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren über einige Unterlassungsanträge zu entscheiden. Der Rechtsstreit bestand zwischen zwei Anbietern von Matratzen. Unter anderem war eine Bewertung vorzunehmen, ob eine Werbung für eigene Waren in der Form, dass bei einer Ausnutzung eines gewährten Rückgaberechts bei einem Mitbewerber und zeitgleichen Rabatt für den Kauf eines eigenen Produktes durch den Werbenden ein Verstoß gegen das UWG vorliegt.Das Gericht verneinte dies.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Betreiber einer Internetsuchmaschine ist nach Art. 4 Nr.7 DSGVO Verantwortlicher auch bei reinem Angebot des Zugangs zu Suchergebnissen, die von anderem, konzernverbundenen, Unternehmen erzeugt werden
- LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
- KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft- Umsetzungsfristen laufen
- LAG Düsseldorf: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn im Stellenbesetzungsverfahren Recherchen zu Personen in Internetsuchmaschinen durchgeführt werden und die Bewerber darüber nicht nach Art. 14 DSGVO informiert werden
- LAG Baden-Württemberg: kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen unberechtigter Filmaufnahmen eines Beschäftigten am Arbeitsplatz, wenn dieser nicht Kontrollverlust von Daten und Missbrauch durch Dritte als Grundlage darlegen und beweisen kann