So das Gericht in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2023 (Az.: 1 ABR 24/22). In dem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitgeber und einem Betriebsrat war streitig, ob der Betriebsrat bei einer erfolgten Anordnung der Untersagung der privaten Nutzung übergangen und damit die Rechte aus § 87 I Nr.1 BetrVG im Hinblick auf das Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Ordnung beeinträchtigt worden war. Die Richter des BAG sahen dies im zu entscheidenden Fall nicht, da es um das Arbeitsverhalten durch die Untersagung ging.
Kategorien
Neueste Beiträge
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist