So das das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 22. März 2016, Az.: 1 ABR 14/14). Streitig war zwischen einem Unternehmen und dem Betriebsrat der Spruch einer Einigungsstelle. Diese sprach dem Betriebsrat auch eine Mitbestimmung bei einzelnen Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement zu. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts sehen die gesetzliche Grundlage des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zur Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz aber nur für grundsätzliche Maßnahme ans gegebene an. Weitergehende Mitbestimmungsrechte gebe es nicht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Dresden: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen eines Kontrollverlustes von personenbezogenen Daten bei Upload von Foto in Falschparker-App denkbar
- OLG Dresden: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO umfasst bei einer Bonitätsauskunft als Verantwortlichem nicht die Auskunft hinsichtlich des Algorithmus, der Bonitätsscore bestimmt
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung in Kraft getreten
- LAG Hamm: Vorlage eines „Online-Attests“ beim Arbeitgeber, dass ohne Arztkontakt erteilt wurde, rechtfertigt außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages
- LG Bochum: Werbung mit Preisermäßigung ohne Angabe des niedrigsten Gesamtpreis, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern verlangt wurde, ist Verstoß gegen §§ 5a,5b IV UWG