So das Gericht in dem Versäumnisurteil vom 23. März 2023 (Az.: I ZR 17/22) im Rahmen des Revisionsverfahrens rund um eine entsprechende Abmahnung. Das Gericht sieht dabei grundsätzlich die Pflicht der Angabe des Grundpreise.
BGH: Angebot von Aminosäureprodukte in Kapselform in Fertigpackungen nach Gewicht löst Grundpreisangabenpflicht aus
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