So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Februar 2024 (Az.: VI ZR 15/23) in einem Rechtsstreit zwischen einem Versicherungsnehmer und seiner privaten Krankenversicherung.
BGH: Art. 15 I und III DSGVO begründet zu Gunsten des Versicherungsnehmers bei Prämienanpassungen einer privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben samt Anlagen
