So das Gericht in Form des VI. Senates mit Urteil vom 16. April 2024, Az.: VI ZR 223/21, in der Bestätigung der eigenen Rechtsprechung. In dem Rechtsstreit wurde ein Anspruch auf Auskunft geltend gemacht, um einen möglichen Anspruch auf Widerruf eines Versicherungsvertrages zu tätigen.
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