So das Bundespatentgericht in seinem Beschluss vom 11. November 2021 (Az.: 11 W (pat) 5/21). Im Rahmen einer Patentanmeldung war in dem dafür vorgesehenen Formular zur Anmeldung im Feld für den Erfindern angegeben worden: „Die Erfindung wurde selbständig durch eine künstliche Intelligenz erzeugt.“ Das Deutsche Patent-und Markenamt hatte dies unzureichend beanstandet und der Anmelder dann eine Ergänzung um die Angabe einer natürlichen Person vorgenommen. Dies reichte dem Amt nicht aus und die Anmeldung wurde zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Werbung eines Luftfahrtunternehmens mit Angabe „CO2-neutral reisen“ bei unzureichender Aufklärung ist irreführend nach § 5 UWG
- OLG Karlsruhe: Abmahnung nach § 13 III UWG unberechtigt, wenn bei der Abmahnung feststand, dass der Unterlassungsanspruch verjähren würde, bevor die eingeräumte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung endet
- Schließung der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) kommt- Entsprechende EU-Verordnung wird mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben
- OLG Köln: Verkauf eines Produktes im Paket mit einer geringfügigen Zugabe kann eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr.4 UWG sein, wenn der Verkauf auf Amazon stattfindet und dort ein „Anhängen“ an die entsprechende Produktbeschreibung (ASIN) für einen Mitbewerber nicht möglich ist
- OLG Düsseldorf: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO begründet Schuldverhältnis; Wird Monatsfrist des Art. 12 III 1 DSGVO nicht eingehalten, so tritt ohne Mahnung Verzug nach § 286 II 2 BGB ein