Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber TMG bei Nutzung von Diensten und Datenerhebung. So in der am 5. April 2019 veröffentlichten Darstellung, die alle Anbieter von Internetseiten berücksichtigen sollten.
Quelle (Datei ist weiter unten verlinkt):

https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/datenschuetzer-beschliessen-hambacher-erklaerung-zur-kuenstlichen-intelligenz/