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E-Commerce-Recht aktuell-Wie der EuGH, so der BGH

Allgemein, E-Commerce / Wettbewerbsrecht

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verträgen im Fernabsatz für Matratzen, auch wenn diese versiegelt wurden. So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 3. Juli 2019, Az.:VIII ZR 194/16.

Quelle:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019089.html?nn=10690868

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