und damit können bei einer fehlenden anderweitigen Verfügung des Nutzers auch Erben Zugriff zu einem solchen Account nehmen, da dies in den Nutzungsvertrag des Verstorbenen mit der Plattform eintreten. So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 12. Juli 2018, Az.:. III ZR 183/17, der explizit einen Vergleich zu Briefen und Tagebüchern im analogen Leben herstellte, die auch an Erben übergehen und deren Inhalt dann auch zur Kenntnis gelangt Die detaillierte Begründung muss abgewartet werden. Auch für Onlinehändler ist dies eine wichtige Entscheidung, da auch dort Erben einen Anspruch auf Zugang stellen können nd z.B. Rechnungen aus bestehenden Kundenkonten anfordern können. Einem Zugang seht auch die DSGVO nicht entgegen, da die Richter explizit diesen Verarbeitungsvorgang in der Einsichtnahme durch die Erben durch die Rechtsgrundlage der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung als auch über das überwiegende berechtigte Interesse der Eltern als gedeckt ansehen.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Cheatsoftware für Softwarenutzung auf Spielekonsolen keine Verletzung des Urheberrechts,sofern durch Nutzung nicht Quellcode oder Objektcode umgeschrieben wird
- BGH: Unterlassungsklageverfahren aus UWG oder gewerblichen Schutzrechten kann auch im Falle der Insolvenz bei Durchführung der Eigenverwaltung durch Insolvenzschuldner als Aktivprozess wieder aufgenommen werden
- Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich zur Anwendung des Art.22 DSGVO bei automatischen Prüfungen der Bonität von Kunden eines Versandhändlers im Rahmen der Auswahl von Zahlungsarten
- EuGH: Kein Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft aus Art.17 DSGVO und dem dort enthaltenen Recht auf Löschung
- AG Wesel: 500 EUR Schadensersatz nach Art.82 DSGVO bei Versendung von Steuererklärung durch Steuerberater an alte Anschrift von Mandanten