Es steht noch die Zustimmung des EU-Rates dazu aus. Allerdings ist damit zu rechnen, so dass hier die erste von zwei Richtlinien in absehbarer Zeit beschlossen und dann ich deutsches Recht umgesetzt werden muss. Mit der nunmehr am 17. Januar 2024 beschlossen Richtlinie mit dem Namen „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen“ wird es zu Anpassungen folgender Richtlinien kommen (der Autor hat die Auswirkungen auf deutsche Gesetze hinzugefügt):

  • Richtlinie 2005/29/EG
    • Auch UGP-Richtlinie genannt
    • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
      • Begriffsbestimmungen nach § 2 UWG
      • Irreführende geschäftliche Handlungen nach § 5 UWG
      • Wesentliche Informationen nach § 5 b UWG
      • „schwarze Liste“ (Anhang zu § 3 III UWG)
    • Richtlinie 2011/83/EU
      • Verbraucherrechte-Richtlinie
      • Informationspflichten bei Verbraucherverträgen nach dem EGBGB
      • Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach dem EGBGB

Link auf das am 17. Januar 2024 verabschiedete Dokument (Achtung: es öffnet sich ein .pdf-Dokument):https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0018_DE.pdf