So das Gericht in seinem Urteil vom 26. September 2024 (Az.: C-330/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Landgerichts Düsseldorf. Hintergrund ist die seit dem 28. Mai 2022 geltende Neuregelung des § 11 Preisangabenverordnung und dieser Regelung zugrundliegenden EU-rechtlichen Regelungen.
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