Die Verordnung ist immer dann wichtig, wenn und soweit Todesfälle nicht am Wohnsitz oder im Land des letzten Wohnsitzes erfolgen.
Die Verordnung soll regeln, in welchen Fällen welches Recht an welchem Ort Anwendung findet, wenn z.B. ein deutscher Staatsbürger bei einer Urlaubsreise im Ausland stirbt. Gleiches gilt ebenfalls für die Fälle, in denen deutsche Staatsbürger z.B. ihren gewöhnlichen Aufenthalt über mehrere Monate im Ausland in Ferienwohnungen oder in Altersruhesitzen haben. Maßgeblich ist zukünftig nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der Ort, an dem der gewöhnliche Aufenthalt gewesen ist. Abweichungen sind durch Regelungen vor dem Todesfall durch den Erblasser möglich. Nicht nur für neue Regelungen im Bereich der Testamente oder Erbverträgen ist die Neuregelung von Bedeutung, sondern auch bei bereits vorhandenen vertraglichen Regelungen oder bei Testamenten muss bedacht werden, ob und inwieweit gegebenenfalls Änderungen erforderlich sind.