Bereits zum 14.01.2019 werden für Markeninhaber und –anmelder, insbesondere im Rahmen eines strategischen IP-Managements, einige neue Regelungen im deutschen Markenrecht zu beachten sein. Unter anderem soll es zukünftig genügen, dass eine Marke nur noch eindeutig und klar bestimmbar sein muss und nicht mehr unbedingt grafisch darstellbar. Das bietet insbesondere im Bereich der Klangmarken, aber z.B. auch im Bereich der Neuen Medien ganz neue Möglichkeiten (z.B. der Schutz von Hologrammen).

Interessant ist auch die geplante Einführung der nationalen Gewährleistungsmarke ins Deutsche Markenrecht. Diese hebt die „Garantiefunktion“ in den Vordergrund und nicht, wie bei Individualmarken in besonderem Maße wichtig, die Herkunftsfunktion.

Zu beachten ist auch, das neue absolute Schutzhindernisse für Eintragungen geplant sind. Diese neuen und vom Amt immer selbst zu prüfenden Eintragungshindernisse betreffen geschützte geografische Angaben und geschützte geografische Ursprungsbezeichnungen. Dies betrifft insbesondere auch viele Waren im Bereich von Lebensmitteln, so dass hier unbedingt das bestehende Markenportfolio geprüft und ggf. neue Marken zeitnah angemeldet werden sollten.

Gerne besprechen wir mit Ihnen auch die weiteren Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihr individuelles IP- und Markenmanagement und unterstützen Sie bei der sicheren Umsetzung.

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Claus Volke