Am 12. April 2019 hat der Bundesrat mit leichten Anpassungen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) beschlossen. Es dient der Umsetzung einer Europäischen Richtlinie. Dadurch sollen Unternehmen besser vor der unberechtigten Erlangung und Verwertung von wichtigen Informationen geschützt werden. Die Besonderheit ist aber, dass Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, damit überhaupt ein Geschäftsgeheimnis besteht. Dazu gehören auch interne Maßnahmen, um den Schutz der Informationen als Geschäftsgeheimnis zu erreichen. Bisher war dies subjektiv durch entsprechende Willensbekundung möglich. Somit müssen Unternehmen tätig werden, um einen Schutz zu begründen. Dies sollte schnellst möglich geschehen, da das Gesetz ohne Übergangsfrist am Tag nach der Verkündigung durch den Bundespräsident in Kraft tritt.

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