Im Streitfall hatte das Landgericht Köln das Angebot bei eBay von Kinesio-Tape zu bewerten, die in einer Rollenlänge von 5m angeboten worden waren, ohne einen Grundpreis anzugeben. In der Entscheidung (Urteil vom 27. März 2018, Az.: 81 O 130/17) hatte das Gericht das Argument des beklagten Anbieters zurückgewiesen, dass die Angabe entbehrlich war:
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