Kann die Zusage durch den Verkäufer nicht eingehalten werden, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. So das Oberlandesgericht Hamm in einer Entschei-dung (Urteil vom 24. September 2015, Az.: 28 U 144/14). In dem Rechtsstreit, in dem sich herausstellte, dass eine vormalig für einen Oldtimer vergebene „H-Zulassung“ zu Unrecht vergeben worden war, konnte der Käufer seine Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzen. Hintergrund war unter anderem auch, dass im Rahmen des Internetverkaufsangebotes und einer persönlichen Aussage des Verkäufers eine „H-Zulassung“ als zugesagt anzusehen war. Daher lag ein wesentlicher Sachmangel im Rahmen des Kaufvertrages vor, der somit zum Rücktritt nach Ansicht des Gerichts be-rechtigte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden
- Generalanwalt am EuGH: Anmeldung für Newsletter kann, wenn Zweck nur die Geltendmachung von Ansprüchen nach der DSGVO, ggf. rechtsmissbräuchlich sein
- BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können
- Widerrufsbutton im B2C-E-Commerce ab dem 19. Juni 2026 Pflicht – Erste Infos
- LG Tübingen: Online-Werbung eines Hotels mit Hotelsternen ohne Einhaltung der Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung wettbewerbswidrig