Kann die Zusage durch den Verkäufer nicht eingehalten werden, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. So das Oberlandesgericht Hamm in einer Entschei-dung (Urteil vom 24. September 2015, Az.: 28 U 144/14). In dem Rechtsstreit, in dem sich herausstellte, dass eine vormalig für einen Oldtimer vergebene „H-Zulassung“ zu Unrecht vergeben worden war, konnte der Käufer seine Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzen. Hintergrund war unter anderem auch, dass im Rahmen des Internetverkaufsangebotes und einer persönlichen Aussage des Verkäufers eine „H-Zulassung“ als zugesagt anzusehen war. Daher lag ein wesentlicher Sachmangel im Rahmen des Kaufvertrages vor, der somit zum Rücktritt nach Ansicht des Gerichts be-rechtigte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Cheatsoftware für Softwarenutzung auf Spielekonsolen keine Verletzung des Urheberrechts,sofern durch Nutzung nicht Quellcode oder Objektcode umgeschrieben wird
- BGH: Unterlassungsklageverfahren aus UWG oder gewerblichen Schutzrechten kann auch im Falle der Insolvenz bei Durchführung der Eigenverwaltung durch Insolvenzschuldner als Aktivprozess wieder aufgenommen werden
- Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich zur Anwendung des Art.22 DSGVO bei automatischen Prüfungen der Bonität von Kunden eines Versandhändlers im Rahmen der Auswahl von Zahlungsarten
- EuGH: Kein Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft aus Art.17 DSGVO und dem dort enthaltenen Recht auf Löschung
- AG Wesel: 500 EUR Schadensersatz nach Art.82 DSGVO bei Versendung von Steuererklärung durch Steuerberater an alte Anschrift von Mandanten