Kann die Zusage durch den Verkäufer nicht eingehalten werden, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. So das Oberlandesgericht Hamm in einer Entschei-dung (Urteil vom 24. September 2015, Az.: 28 U 144/14). In dem Rechtsstreit, in dem sich herausstellte, dass eine vormalig für einen Oldtimer vergebene „H-Zulassung“ zu Unrecht vergeben worden war, konnte der Käufer seine Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzen. Hintergrund war unter anderem auch, dass im Rahmen des Internetverkaufsangebotes und einer persönlichen Aussage des Verkäufers eine „H-Zulassung“ als zugesagt anzusehen war. Daher lag ein wesentlicher Sachmangel im Rahmen des Kaufvertrages vor, der somit zum Rücktritt nach Ansicht des Gerichts be-rechtigte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit Produktbewertungen, deren Abgabe mit Gewinnspielteilnahme verbunden waren, ist irreführend nach § 5 UWG, wenn die Information der Gewinnspielteilnahme als Bewertungshintergrund nicht ausreichend klar im Zusammenhang mit der Bewertungsnutzung dargestellt wird
- OLG Frankfurt a.M.: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann auch durch ein sog. Self-Service-Tool durch Anbieter eines Sozialen Netzwerkes erfüllt werden
- OLG Frankfurt a.M.: Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden ERP-Systems ist meistens ein Vertrag mit Elementen aus dem Dienst- und Werkvertragsrecht
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden