Kann die Zusage durch den Verkäufer nicht eingehalten werden, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. So das Oberlandesgericht Hamm in einer Entschei-dung (Urteil vom 24. September 2015, Az.: 28 U 144/14). In dem Rechtsstreit, in dem sich herausstellte, dass eine vormalig für einen Oldtimer vergebene „H-Zulassung“ zu Unrecht vergeben worden war, konnte der Käufer seine Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzen. Hintergrund war unter anderem auch, dass im Rahmen des Internetverkaufsangebotes und einer persönlichen Aussage des Verkäufers eine „H-Zulassung“ als zugesagt anzusehen war. Daher lag ein wesentlicher Sachmangel im Rahmen des Kaufvertrages vor, der somit zum Rücktritt nach Ansicht des Gerichts be-rechtigte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Betreiber einer Internetsuchmaschine ist nach Art. 4 Nr.7 DSGVO Verantwortlicher auch bei reinem Angebot des Zugangs zu Suchergebnissen, die von anderem, konzernverbundenen, Unternehmen erzeugt werden
- LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
- KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft- Umsetzungsfristen laufen
- LAG Düsseldorf: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn im Stellenbesetzungsverfahren Recherchen zu Personen in Internetsuchmaschinen durchgeführt werden und die Bewerber darüber nicht nach Art. 14 DSGVO informiert werden
- LAG Baden-Württemberg: kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen unberechtigter Filmaufnahmen eines Beschäftigten am Arbeitsplatz, wenn dieser nicht Kontrollverlust von Daten und Missbrauch durch Dritte als Grundlage darlegen und beweisen kann