Für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung hat die das Europäische Gericht zu Lasten von Coca Cola entschieden (Urteil vom 24. Februar 2016, Az.: T-411/14). Das Unternehmen wollte eine Flaschenforma als 3D-Marke eintragen lassen. Das Gericht konnte aber der konkreten Gestaltung weder die erforderliche Unterscheidungskraft zu sprechen noch konnte eine Unterscheidungskraft durch das Unternehmen aufgrund der Benutzung belegt werden.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden
- Generalanwalt am EuGH: Anmeldung für Newsletter kann, wenn Zweck nur die Geltendmachung von Ansprüchen nach der DSGVO, ggf. rechtsmissbräuchlich sein
- BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können
- Widerrufsbutton im B2C-E-Commerce ab dem 19. Juni 2026 Pflicht – Erste Infos
- LG Tübingen: Online-Werbung eines Hotels mit Hotelsternen ohne Einhaltung der Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung wettbewerbswidrig