Für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung hat die das Europäische Gericht zu Lasten von Coca Cola entschieden (Urteil vom 24. Februar 2016, Az.: T-411/14). Das Unternehmen wollte eine Flaschenforma als 3D-Marke eintragen lassen. Das Gericht konnte aber der konkreten Gestaltung weder die erforderliche Unterscheidungskraft zu sprechen noch konnte eine Unterscheidungskraft durch das Unternehmen aufgrund der Benutzung belegt werden.
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