So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 20. Februar 2020 gemäß vorliegender Pressemitteilung. Die Richter sehen keine Verantwortlichkeit eines Verkäufers für Angaben in Kundenbewertungen, die von der Verkaufsplattform als solche gekennzeichnet und getrennt von den Verkaufsangeboten dargestellt werden. Auch eine Rechtspflicht zur Verhinderung von unzutreffenden Bewertungen bestehe nicht. Noch liegt das Urteil in der Begründung nicht vor, so dass eine abschließende rechtliche Bewertung nicht möglich ist.

Quelle:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=103854&linked=pm&Blank=1